Ja, auch bei uns gibt es die Krankenkassenspange.

Voraussetzung

Unsere Praxis hat die Voraussetzungen für die Beurteilung und Behandlung der Krankenkassenspange erfüllt.

 

Die Kostenübernahme bzw Zuzahlung bekommen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

 

Dafür wird als erster Schritt der Schweregrad der Fehlstellung (IOTN) bestimmt.

 

Kinder und Jugendliche mit einer massiven Fehlstellung (IOTN Grade 4 und 5) erhalten von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine 80prozentige Kostenübernahme für eine abnehmbare (interzeptive) oder festsitzende Spange.

 

Wird bei ihrem Kind eine geringere Fehlstellung (IOTN Grad 1,2 oder3) festgestellt, können auch dafür Zuschüsse beantragt werden.

Kosten

Einmal im Jahr veröffentlicht die Österreichische Zahnärztekammer Honorarrichtlinien, an denen wir uns orientieren.

 

Als Vertragspartner der ÖGK bieten wir unseren Patienten (bis zum 10.Lebensjahr) die Gratis Zahnspange an.

 

Anspruch darauf haben Kinder, die unter eine schweren Zahnfehlstellung IOTN 4 oder 5 leiden.

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